Leistungen

Sie werden durch ein kleines konstantes Team von deutschsprachigen Mitarbeitenden gepflegt und betreut. Wir kennen keine Beschränkung der Einsatzzeiten, wir sind auch spät abends für Sie da. Sie als Kunde bestimmen den Zeitpunkt des Einsatzes und unsere Mitarbeitenden sind pünktlich. Wir halten die Arbeitszeitvorschriften gemäss CH-Gesetz und Vorgaben des SECO ein. Das Leistungsangebot der Spitex Parta AG umfasst alle Spitex-Leistungen von der einfachen Hilfe im Haushalt bis zur umfassenden Pflege für Menschen jeder Altersstufe, auch in komplexen Situationen. Dies beinhaltet eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause und bei Verschlechterung eine Ausbaumöglichkeit bis zur 24-Stunden-Betreuung mit Nachtbegleitung. Unsere Pflegedienstleitungen und Care Managerinnen der Filiale Ihres Wohnkantons führen die Abklärung und Beratung bei Ihnen Zuhause durch. Sie planen die Einsätze und begleiten die Mitarbeitenden fachlich und persönlich.

Erstgespräch und Einsatzplanung

Unsere professionelle Pflege und Hilfe zu Hause erbringen wir individuell Ihren Bedürfnissen angepasst. Die Arbeit unseres qualifizierten Teams beginnt mit einem ersten kostenlosen und unverbindlichen Gespräch, in dem Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen angeben. Daraus leiten wir die für Sie notwendigen Pflegeleistungen und die gewünschte Betreuung und Hilfe zu Hause ab. 

Kommt es zu einem Verleihvertrag wird die Bedarfsabklärung für das Spitexzeugnis an die Krankenkasse verrechnet. Abklärungen für Haushalts- und Betreuungsauftrage sind kostenlos. 

Die Pflegedienstleitung oder Care Managerin stellt ein kleines, festzugeteiltes Team aus professionellen Pflegenden und Mitarbeitenden der Hilfe Zuhause für Sie zusammen. Wir sind bemüht, dass diese Mitarbeitenden aus Ihrer näheren Wohnumgebung kommen und somit kurze Anfahrtswege haben. Die Einsätze werden in einem monatlichen Einsatzplan festgehalten und Ihnen zur Übersicht abgegeben. Kurzfriste Änderungen werden sofort und unkompliziert vorgenommen.

Kassenpflichtige Pflege-Leistungen nach KVG

Wir besitzen die Spitex-Bewilligung zur Abrechnung sämtlicher von uns erbrachten Pflegeleistungen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) durch die Krankenkasse oder Versicherungen. Um die kassenpflichtigen Leistungen mit der Versicherung abrechnen zu können, muss eine detaillierte Bedarfsabklärung vorliegen. Diese wird durch unsere Pflegedienstleitung oder Care Managerin mit Ihnen oder mit Angehörigen bei Ihnen zu Hause erstellt, dem Hausarzt zur Verordnung vorgelegt und an die Krankenkasse weitergeleitet. Wir übernehmen alle Abklärungen mit der Krankenkasse. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Abklärung um finanzielle Unterstützung. 

Unsere Mitarbeitenden rapportieren die Einsatzzeiten auf Rapportvorlagen im Kundenordner bei Ihnen Zuhause. Diese Auflistung wird von Ihnen Ende des Monats überprüft und unterzeichnet. Jeweils Ende Monat erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Auf dieser ist ersichtlich, wieviel die Krankenkassen bezahlen und wie der Gemeindeanteil (Restfinanzierungsanteil) ist. Sie bezahlen lediglich die verbleibende Patientenbeteiligung. Diese variiert je nach Kanton zwischen 10% und 20% der kassenpflichtigen Leistungen. Jedoch besteht ein Maximalbetrag pro Tag, der wiederum in jedem Kanton unterschiedlich ist. Die Patientenbeteiligung ist bei den Tarifen Ihres Wohnkantons beschrieben.

Die genauen Einsatzzeiten richten sich nach Verfügbarkeit freier Personalkapazitäten sowie nach medizinischer Notwendigkeit.

Nicht-pflegerischen Leistungen aus Betreuung und Hauswirtschaft

Unsere Leistungen werden nach festen Tarifen, unabhängig von Einkommen und Vermögen abgerechnet. Die Tarife für Hauswirtschaft, Betreuung und Nachtwachen sind in allen drei Kantonen gleich. Bei jedem Einsatz werden Ihnen Fr 7.- für Fahrspesen (Einsatzpauschale) verrechnet.

Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen einen Anteil von Hauswirtschaft und Betreuung. Wie empfehlen Ihnen, diese vorgängig abzuklären. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Als private Spitex erhalten wir im Gegensatz zur öffentlichen Spitex keine Subventionen. Unsere Tarife müssen daher für uns kostendeckend sein. 

Als gemeinnützige Organisation entfällt die Mehrwertsteuer.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt monatlich gemäss den erbrachten Pflegeleistungen und den rapportierten Einsatzzeiten. Die kassenpflichtigen Pflegeleistungen werden nach KVG direkt durch uns an die Versicherungen verrechnet (mit Kopie an die Kundin).  

Alle nicht-kassenpflichtigen pflegerischen Leistungen werden Ihnen direkt mit Kopie des Rapport Blattes in Rechnung gestellt.