Nachtwachen/Nachtbegleitung

Es gibt Lebenssituationen, da hilft die Anwesenheit einer Person über Nacht. Es ist beruhigend zu wissen, dass in der Nacht jemand da ist, der hilft und unterstützt. Die Nachteinsätze können auch als Entlastung für pflegende Angehörige während einzelner Nächte angefordert werden.

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Unsere Kundenbetreuung

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Nachtbegleitung

Während der Nachtbegleitung schläft die Mitarbeitende der Spitex Parta in der Wohnung oder im Haus des Kunden. Hierfür benötigt die Pflegende eine Ruhemöglichkeit in Form eines bequemen Sessels oder Sofas. Falls nicht ausdrücklich erwünscht, schläft sie nicht im Zimmer des Kunden.

Ist während der Nacht Hilfe erforderlich, unterstützt die Mitarbeitende auf Zuruf. 

Die Pflegende übernimmt während den Nachtstunden die notwendige Unterstützung beim Aufstehen, beim zur Toilette gehen, etc. oder überbrückt durch Vorlesen oder Dasein schlaflose Stunden.

Bei 1 bis 2 Unterbrüchen pro Nacht oder einem aktiven Einsatz bis zu 1 Stunde pro Nacht gilt der günstigere Tarif mit einer 10-Stunden-Pauschale. Fallen währen der Nacht kassenpflichtige Pflegeleitungen an, werden diese für den Kunden kostengünstiger als Pflegeleistungen abgerechnet. Die verbleibenden Stunden der Nacht werden als einzelne Stunden zum Stunden-Tarif Nachtwache an den Kunden verrechnet. Der Kunde bezahlt für die kassenpflichtigen Pflegeleistungen während der Nacht lediglich die Patientenbeteiligung.  

Nachtwache

Die Nachtwache verbringt die Nacht in der Nähe des Kunden, meistens im gleichen Zimmer. Die Pflegende schläft nicht, sondern ist jederzeit für eine pflegerische Handlung oder Handreichung bereit. Auch sie übernimmt während den Nachtstunden die notwendige Unterstützung beim Aufstehen, beim zur Toilette gehen, etc. oder überbrückt durch Vorlesen oder Dasein schlaflose Stunden.

Je nach Situation überprüft sie regelmässig den Zustand oder hilft, z.B. beim Lagern. Sie führt die notwendigen Pflegeleistungen oder auch Medikamentengaben durch und übernimmt bei Bedarf weitere pflegerische Handlungen. Diese werden nachträglich mit der Case Managerin besprochen und auch als kassenpflichtige Pflegeleistungen erfasst und abgerechnet.

Nach mehr als 3 Unterbrüchen oder einem aktiven Einsatz von mehr als 1 Stunde Einsatz pro Nacht gelten die höheren Ansätze der Nachtwache. Sämtliche pflegerische Leistungen während der Nacht werden jedoch als kassenpflichtige Leistungen abgerechnet (Kantone AR / SG) und reduzieren die Stunden zum Nachtwachen-Tarif.