Möglichkeiten finanzieller Unterstützung

Welche Kosten fallen für die Pflege und Betreuung an? Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen? Kann ich mir dies leisten? In der Schweiz gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkei-ten. Wir kennen die Bedingungen und helfen Ihnen gerne bei den Anmeldun-gen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie in Ihrer individuellen Situation.

Hilflosenentschädigung der AHV oder IV

Benötigen Sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen, wie Körperpflege, Aufstehen, Ankleiden, etc. während mehr als einen Jahr Unterstützung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Diese Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und ist nicht einkommensabhängig. 

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und zur IV

Reicht Ihr Einkommen nicht zur Deckung Ihrer Lebenskosten? Wenn Sie Sie eine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben Sie in der Schweiz Anspruch auf die Deckung des Existenzbedarfs. Decken die Versicherungsleistungen der AHV oder IV und ihr weiteres Einkommen Ihre Lebenskosten nicht, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:

  • jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Die Krankheits- und Behinderungskosten, die in den vorangegangenen 15 Monaten in der Schweiz angefallen sind, werden von der EL vergütet sofern diese Kosten nicht durch die Krankenversicherung oder eine andere Versicherung gedeckt sind. Als Krankheits- und Behinderungskosten gelten vor allem Kosten für medizinische und zahnärztliche Behandlungen, für Medikamente, für die Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause, für die Kostenbeteiligung der versicherten Person sowie für Kuren und für spezielle Diäten.

Die Höhe der Ergänzungsleistungen unterscheiden sich, ob Sie Zuhause oder in einem Pflegeheim  leben. Genauere Informationen erhalten Sie bei den kantonalen EL-Stellen oder über den folgenden Link.

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Anmeldung und Abklärung.

Betreuungsgutschriften

Pflegen oder betreuen Sie ein Angehöriger, welche eine Hilflosenentschädigung aufgrund einer mindestens mittleren Hilflosigkeit bezieht, können Sie bei der AHV-Zweigstelle der eigenen Wohngemeinde Betreuungsgutschriften geltend machen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in einem Umkreis von 30 km lebt, selbst keine AHV- oder IV-rente bezieht und älter als 16 Jahre ist. Die Gutschriften werden später bei der Berechnung der Rente der Person berücksichtigt, welche die Pflege geleistet hat.

Kostenbeteiligung an Haushalts- oder Betreuungs-Leistungen durch Zusatzversicherungen

Die meisten Versicherungen bieten im Bereich Zusatzversicherungen Angebote zur Kosten-Beteiligung an Haushals- und zum Teil auch an Betreuungskosten an. Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob Sie für eine Kosten-Beteiligung versichert sind. Die Anzahl an Stunden pro Tag oder Monat sind bei den Versicherungen unterschiedlich geregelt. Teilen Sie uns bitte mit, wie diese Kosten-Beteiligung ist, dann können wir die Einsätze entsprechend planen, um Sie finanziell zu entlasten und Ihre Ansprüche der Zusatzversicherung ausschöpfen zu können.