Sämtliche Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen, welche nicht von den Versicherungen übernommen werden, bezeichnen wir als nicht-kassenpflichtige Pflegeleistungen. Hierzu gehören auch die Nachtwache und Nachtbegleitung. Diese müssen vom Kunden selbst finanziert werden. Wir beraten Sie gerne, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und helfen Ihnen bei deren Abklärung und Anmeldung.

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Unsere Kundenbetreuung

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