Akut- und Übergangspflege (AÜP) nach Spitalaufenthalt (Kantone AR, SG)

Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist eine maximal 14-tägige, vom Spitalarzt verordnete Pflege nach einem Spitalaufenthalt. Diese hat das Ziel, den Patienten wieder in jenen Zustand zu verset-zen, in dem er sich vor seinem Spitalaufenthalt befand. Die Akut- und Übergangspflege wird nur verordnet, wenn keine längerfristige Rehabilitation in einer dafür vorgesehenen Einrichtung nötig ist. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen.

Ihr Care-Team

Ihre Care Managerinnen in der Region SG und AR freuen sich auf Sie.

Wir unterstützen Sie in dieser ambulanten Pflege direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt, verordnet durch die Spitalärztin. 

Die AÜP ist geeignet für Kunden mit stabilem Gesundheitszustand, die zur Wiedererlangung der Selbstständigkeit in gewohnter Umgebung befristet Pflege benötigen.

In einem persönlichen Abklärungsgespräch legt die Care Managerin mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Bedarf an Pflegeunterstützung bei der Körperpflege fest. Das Gespräch kann bereits im Spital vorab oder nach Spitalaustritt bei Ihnen Zuhause durchgeführt werden. Die Behandlungspflege wird durch die Spitalärztin festgelegt und verordnet. Die Pflegenden der Spitalabteilung schreiben zur nahtlosen Versorgung einen Überweisungsrapport, indem die bis anhin durchgeführte und weiter notwendige Behandlungspflege, wie z. B. ein Verbandswechsel, beschrieben wird. Das weitere Vorgehen wird in enger Absprache mit Ihrem Hausarzt geplant und umgesetzt.

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Die verordnete Pflege wird mit Ihnen besprochen und abgeklärt, ob weitere Unterstützung durch uns notwendig ist. Bei Bedarf erstellen wir eine detaillierte Offerte für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen. Diese werden nicht im Rahmen der Akut- und Übergangspflege übernommen. Sie legen mit uns zusammen den Einsatzzeitpunkt fest. 

Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden zwischen der Krankenkasse und dem Kanton aufgeteilt. Die Versicherung übernimmt dabei 45 Prozent und der Kanton 55 Prozent der Pflegekosten. Der Kanton und die Krankenkasse übernehmen die Kosten für die Pflege.

Wir rechnen die Kosten der Akut- und Übergangspflege direkt mit dem Kanton und der Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Kopie der Rechnung.Benötigen Sie nach Ablauf der 14-tägigen Frist der Akut- und Übergangspflege weiter pflegerische Unterstützung, wird dieses nahtlos durch dasselbe Pflegeteam erbracht. Die Pflegeleistungen werden als Grund- oder Behandlungspflege abgerechnet und von der Krankenkasse als kostenpflichtige Pflegleistungen übernommen.