Tarife im Kanton Thurgau

Welche Pflegeleistungen wir erbringen, ist ganz individuell Ihren Bedürfnissen angepasst. Die Arbeit unseres qualifizierten Teams beginnt mit dem ersten Gespräch, der Bedarfsabklärung, und führt über die Abstimmung mit der Krankenkasse und den Ärzten zur Auswahl der geeigneten Pflegefachperson bis zur Betreuung vor Ort.

Unsere Kundenbetreuung

Ihre Care Managerinnen in der Region TG freuen sich auf Sie.

Tarife im Kanton Thurgau

Unsere Tarife sind einheitlich und transparent. Sie werden nicht von Sondertarifen für Zusatzleis-tungen oder verdeckte Kosten in der Abrechnung überrascht. Die Abrechnung erfolgt monatlich gemäss den erbrachten Pflegeleistungen und den rapportierten Einsatzzeiten. Als Kunde tragen Sie einen gesetzlichen Eigenanteil (Patientenbeteiligung) der ambulanten Pflegekosten selbst.

  • Haushaltshilfe

    CHF/H 48.–
  • Betreuung / Begleitung

    CHF/H 52.–
  • Nachtbegleitung / Nachtwache

    Pauschal 390.–

Kassenpflichtige Leistungen

Die Tarife im Kanton Thurgau sind gemäss Art. 7a KLV ab 01.01.2020 wie folgt:

KLV a  Abklärung und Beratung Fr. 76.90 pro Stunde
KLV b  Behandlungspflege Fr. 63.00 pro Stunde
KLV c  Grundpflege Fr. 52.60 pro Stunde

Die Rechnungsstellung erfolgt durch uns direkt an die Krankenversicherer.
Unsere Einsatzzeiten: 07 Uhr – 19.00 Uhr, 7 Tage pro Woche, 365  Tage im Jahr

Patientenbeteiligung 10% aller Pflegeleistungen Max. Fr. 15.35 pro Tag

Die Kunden von kassenpflichtigen Leistungen bezahlen für die ambulante Pflege (ohne Akut- und Übergangspflege) gemäss der auf den 1.1.2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzierung eine Patientenbeteiligung; dies zusätzlich zum Selbstbehalt und zur Franchise der Krankenkasse. Gemäss dem kantonalen Versicherungsgesetz des Kantons Thurgau werden die Kunden in Form der Patientenbeteiligung mit dem gesetzlichen Eigenanteil von 10% aller kassenpflichtigen Pflegeleistungen beteiligt.
Die Patientenbeteiligung beträgt jedoch maximal Fr. 15.35 pro Tag. Beträgt der Anteil von 10% an den Pflegekosten mehr als Fr. 15.35, wird dieser von der Gemeinde übernommen und der Spitex als Restkostenbeitrag bezahlt.
Bei Pflegeleistungen der Grundpflege ist der maximale Patientenbeitrag nach 2 Stunden 56
Minuten erreicht. Sind Sie täglich auf Pflegeleistungen angewiesen, welche die maximale Patientenbeteiligung von Fr. 15.35 erreicht, bezahlen Sie durch diesen begrenzten Eigenanteil pro Monat (30 Tage) maximal Fr. 460.50 der kassenpflichtigen Leistungen.

Für Pflegeeinsätze von reinen kassenpflichtigen Leistungen dürfen gemäss Tarifschutz keine Weg-kosten oder Einsatzpauschalen verrechnet werden.

Nicht-Pflege-Leistungen

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keine Beiträge an die hauswirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen. Einige Krankenversicherungen offerieren Zusatzversicherungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet werden.
Es gilt der 5 Minuten Abrechnungstakt (Mindestens 20 Minuten pro Einsatz).
Unsere Einsatzzeiten: 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr

Haushalthilfe

Montag bis Freitag Fr. 48.00 / Std.
Samstag Fr. 55.00 / Std. 
Sonntag sowie Feiertage Fr. 56.00 / Std.
und täglich ab 19 Uhr – 6 Uhr 

Betreuung, Begleitung

Montag bis Freitag Fr. 52.00 / Std.
Samstag Fr. 59.00 / Std.
Sonntag sowie Feiertage Fr. 60.00 / Std.
und täglich ab 19 Uhr – 6 Uhr 

Betreuung durch diplomierte Pflegefachperson

(gewünscht vom Kunden, von Angehörigen):
Montag bis Freitag Fr. 55.00 / Std.
Samstag Fr. 62.00 / Std.
Sonntag sowie Feiertage Fr. 63.00 / Std.
und täglich ab 19 Uhr – 6 Uhr 

Nachtbegleitung / Nachtwache 10 Std.

mit Schlafen auf Abruf bis zu 1 Std Einsatz pro Nacht: Pauschal Fr. 390.00
mit Schlafen auf Abruf bis zu 3 Std Einsatz pro Nacht: pro Stunde, abzüglich KVG Stunden Fr. 48.00 / Std.
Die ersten drei Nächte werden als Nachtbegleitung / Nachtwache mit Schlafen auf Abruf bis zu 3 Stunden Einsatz pro Nacht verrechnet. Anschliessend wird festgelegt, ob es sich um eine Nachtbegleitung / Nachtwache mit Schlafen auf Abruf bis zu 1 Std Einsatz pro Nacht handelt. 
Grundsätzlich gehen wir von einer 10-Stunden-Nachtwache aus.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung, auch mit Unterbrüchen möglich:

Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Offerte, Kostenvoranschlag.
Offertenanfrage

Fahrspesen bei Haushalt, Betreuung und Nachtwache:

7.00 Fr pro Einsatz (Einsatzpauschale).

Unser Team Kundenbetreuung im Kanton Thurgau

Seit nun über 15 Jahren arbeitet unser Team im Kanton Thurgau.

Unseren Care Managerinnen führen die Abklärungen und Beratungen durch und planen die Einsätze in einem Monatsplan. Sie werden von einem kleinen konstanten Team mit deutschsprachigen Mitarbeitenden gepflegt und betreut.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter und nehmen uns Zeit Ihre Fragen zu beantworten.

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    Katrin Lehmann

    Care Managerin Thurgau Dipl. Pflegefachfrau HF