Leistung und Tarife im Kanton St. Gallen

Welche Pflegeleistungen wir erbringen, ist ganz individuell Ihren Bedürfnissen angepasst. Die Arbeit unseres qualifizierten Teams beginnt mit dem ersten Gespräch, der Bedarfsabklärung, und führt über die Abstimmung mit der Krankenkasse und den Ärzten zur Auswahl der geeigneten Pflegefachperson bis zur Betreuung vor Ort.

Ihr Care-Team

Ihre Care Managerinnen in der Region SG und AR freuen sich auf Sie.

Tarife im Kanton St. Gallen

Unsere Tarife sind einheitlich und transparent. Sie werden nicht von Sondertarifen für Zusatzleistungen oder verdeckte Kosten in der Abrechnung überrascht. Die Abrechnung erfolgt monatlich gemäss den erbrachten Pflegeleistungen und den rapportierten Einsatzzeiten. Als Kunde tragen Sie einen gesetzlichen Eigenanteil (Patientenbeteiligung) der ambulanten Pflegekosten selbst.

  • Haushaltshilfe

    CHF/H 48.–
  • Betreuung / Begleitung

    CHF/H 52.–
  • Nachtbegleitung / Nachtwache

    Pauschal 390.–

Kassenpflichtige Leistungen

Die Tarife im Kanton St. Gallen sind gemäss Art. 7a KLV ab 01.01.2020 wie folgt:

KLV a Abklärung und Beratung Fr. 76.90 pro Stunde
KLV b Behandlungspflege Fr. 63.00 pro Stunde
KLV c Grundpflege Fr. 52.60 pro Stunde

Die Rechnungsstellung erfolgt durch uns direkt an die Krankenversicherer.
Unsere Einsatzzeiten: 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 365  Tage im Jahr

Patientenbeteiligung 20% aller Pflegeleistungen Max. Fr. 15.35 pro Tag

Die Kunden von kassenpflichtigen Leistungen bezahlen für die ambulante Pflege (ohne Akut- und Übergangspflege) gemäss der auf den 1.1.2011 in Kraft getretenen Neuordnung der Pflegefinanzie-rung eine Patientenbeteiligung; dies zusätzlich zum Selbstbehalt und zur Franchise der Krankenkasse. Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Pflegefinanzierung des Kantons St. Gallen werden die Kunden in Form der Patientenbeteiligung mit dem gesetzlichen Eigenanteil von 10% aller kas-senpflichtigen Pflegeleistungen beteiligt.
Die Patientenbeteiligung beträgt jedoch maximal Fr. 15.35 pro Tag. Beträgt der Anteil von 20% an den Pflegekosten mehr als Fr. 15.35, wird dieser von der Gemeinde übernommen und der Spitex als Restkostenbeitrag bezahlt.
Bei Pflegeleistungen der Grundpflege ist der maximale Patientenbeitrag nach 1 Stunde 28
Minuten erreicht. Sind Sie täglich auf Pflegeleistungen angewiesen, welche die maximale Patienten-beteiligung von Fr. 15.35 erreicht, bezahlen Sie durch diesen begrenzten Eigenanteil pro Monat (30 Tage) maximal Fr. 460.50 der kassenpflichtigen Leistungen.

Für Pflegeeinsätze von reinen kassenpflichtigen Leistungen dürfen gemäss Tarifschutz keine Weg-kosten oder Einsatzpauschalen verrechnet werden.

Nicht-Pflege-Leistungen

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt keine Beiträge an die haus-wirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen. Manche Krankenversicherung offerieren Zusatzversiche-rungen, mit denen ein Teil der Kosten für die hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen vergütet werden.
Es gilt der 5 Minuten Abrechnungstakt (Mindestens 20 Minuten pro Einsatz).
Unsere Einsatzzeiten: 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr

Haushalthilfe

Montag bis Freitag Fr. 48.00 / Std.
Samstag Fr. 55.00 / Std.
Sonntag sowie Feiertage Fr. 56.00 / Std.
und täglich ab 19 Uhr – 6 Uhr 

Betreuung, Begleitung

Montag bis Freitag Fr. 52.00 / Std.
Samstag Fr. 59.00 / Std. 
Sonntag sowie Feiertage Fr. 6.00 / Std.
und täglich ab 19 Uhr – 6 Uhr Fr. 60.00 / Std.

Betreuung durch diplomierte Pflegefachperson

(gewünscht vom Kunden, von Angehörigen):
Montag bis Freitag Fr. 55.00 / Std.
Samstag Fr. 62.00 / Std.
Sonntag sowie Feiertage Fr. 63.00 / Std.
und täglich ab 19 Uhr – 6 uhr

Nachtbegleitung / Nachtwache 10 Std.

mit Schlafen auf Abruf bis zu 1 Std Einsatz pro Nacht: Pauschal Fr. 390.00
mit Schlafen auf Abruf bis zu 3 Std Einsatz pro Nacht: pro Stunde, abzüglich KVG Stunden Fr. 48.00 / Std.
Die ersten drei Nächte werden als Nachtbegleitung / Nachtwache mit Schlafen auf Abruf bis zu 3 Std. Einsatz pro Nacht verrechnet. Anschliessend wird festgelegt, ob es sich um eine Nachtbegleitung / Nachtwache mit Schlafen auf Abruf bis zu 1 Std. Einsatz pro Nacht handelt.
Grundsätzlich gehen wir von einer 10-Stunden-Nachtwache aus.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung, auch mit Unterbrüchen möglich:

Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle Offerte, Kostenvoranschlag.
Offertenanfrage

Fahrspesen bei Haushalt, Betreuung und Nachtwache:

7.00 Fr pro Einsatz (Einsatzpauschale).

Unser Team Kundenbetreuung im Kanton St. Gallen

Wir pflegen und betreuen Kunden im Kanton St. Gallen seit über 35 Jahren.

Unsere Care Managerin führt die Abklärungen und Beratungen durch. Sie ist die Ansprechperson für Kunden bei Schnittstellen, wie Hausärzte und andere Institutionen. Sie begleitet die Pflegeteam in fachlichen Fragen und führt Begleitung für unsere Mitarbeitenden durch. Die Kunden werden von einem kleinen konstanten Team mit deutschsprachigen Mitarbeitenden gepflegt und betreut.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir helfen Ihnen gerne weiter und nehmen uns Zeit Ihre Fragen zu beantworten.